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Auskünfte aus dem Melderegister
Allgemeine Informationen
Das Auskunftsersuchen muss ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person enthalten, damit jede Verwechslung ausgeschlossen werden kann. Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre besteht. Diese kann im Einzelfall widerrufen werden, wenn ein glaubhaft gemachtes rechtliches Interesse (z. B. von Gläubigern) dargelegt wird. Wenn eine Person nicht gefunden wurde, erhalten Sie eine neutrale Antwort.
Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich den vom Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
Einfache Melderegisterauskunft
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt das Meldeamt über einzelne bestimmte (= namentlich bekannte) Einwohner/innen folgende Auskünfte:
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- Anschriften
Erweiterte Melderegisterauskunft
Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
- Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
Bei einer erweiterten Auskunft ist das Interesse für jede einzelne Auskunft bzw. für alle benötigten Daten einzeln glaubhaft zu machen. Die Angefragten Personen werden über die Anfrage informiert!
Onlineauskunft (einfache Melderegisterauskunft)
Dieses Angebot der ekom21 (Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen) ist kostenpflichtig.
Hier kommen Sie zu den automatisierten Melderegisterauskünften.