Öffnung der Dorfgemeinschaftshäuser
Unter der Voraussetzung, dass der Inzidenzwert im Landkreis Fulda weiterhin unter 50 bleibt, gilt für unsere Dorfgemeinschaftshäuser ab Montag, d. 07.06. folgende Regelung:
Durch in Petersberg ansässigen Vereine und Gruppen ist zu Trainings- und Übungszwecken (ausgenommen Gesangsproben, diese sollten lt. Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Musikerphysiologie und Musikermedizin bevorzugt im Freien stattfinden) die Buchung und Nutzung der gemeindlichen Räumlichkeiten möglich. Orchesterproben können entsprechend den Auslegungshinweisen des Landes Hessen stattfinden.
Außerdem können Jahreshauptversammlungen der in Petersberg ansässigen Vereine und Gruppen mit vorheriger personalisierter Anmeldung und Negativnachweisen durchgeführt werden. Kegelbahnnutzungen (Nutzung eigener Kugeln bzw. Desinfektion der Kugeln) sind ebenfalls möglich und bestuhlte Informations-, Fortbildungs- und Kulturveranstaltungen sind mit vorheriger personalisierter Anmeldung und Negativnachweisen durchführbar.
Familienfeiern und sonstige Veranstaltungen (z.B. Geburtstagsfeiern, Feiern und Jubiläen) sind nach wie vor nicht gestattet, da die Kontrollen der Negativnachweise und Einhaltung der sonstigen Abstands- und Hygieneregeln nur schwer möglich sind.
Bei allen Nutzungen sind die jeweils gültigen pandemiebedingten Corona-Regeln nach der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung und Auslegungshinweisen des Landes Hessen einzuhalten. Die Verantwortung zur Einhaltung der Regeln bzw. Maßnahmen einschließlich der Kontrolle/Dokumentation der Negativnachweise während der Bürgerhausnutzungen obliegt den Nutzern/Veranstaltern.
Wir bitten um Beachtung.