Nicht bürgernah-Bürgerforum: Eintrag Nr. 122 | Status: beendet
Erstellt von Harald Dorn am 12.10.2017 um 09:28 Uhr:
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Mehrere Gäste meiner Geburtstagsfeier anlässlich meines 60. Geburtstages haben am Samstag Abend einen Strafzettel bekommen wegen falschen Parkens auf dem Radweg in Götzenhof.
Da dieser Radweg breit genug ist und trotzdem noch ein Kinderwagen vorbei konnte, hatte ich den Gästen das vorgeschlagen, um zu vermeiden, das das Auto beschädigt wird (Spiegel abgefahren), wie es in der Vergangenheit mehrmals der Fall war und dann mit Fahrerflucht.
Es wäre für das Ordnungsamt Petersberg ein leichtes gewesen, die Leute anzusprechen und aufzufordern, das Fahrzeug zu entfernen, da die hellbeleuchtete Feier direkt daneben im Hof stattfand.
Das wäre bürgernah gewesen !
Die Verkehrssituation in Götzenhof hat sich derart zugespitzt, daß hier dringend Handlungsbedarf besteht.
Aber hier werden wir schon seit langem nur vertröstet.
Ich glaube nicht, daß sich in nächster Zeit etwas ändern wird, da Götzenhof für die Gemeinde meines Erachtens nicht so wichtig ist.
Da dieser Radweg breit genug ist und trotzdem noch ein Kinderwagen vorbei konnte, hatte ich den Gästen das vorgeschlagen, um zu vermeiden, das das Auto beschädigt wird (Spiegel abgefahren), wie es in der Vergangenheit mehrmals der Fall war und dann mit Fahrerflucht.
Es wäre für das Ordnungsamt Petersberg ein leichtes gewesen, die Leute anzusprechen und aufzufordern, das Fahrzeug zu entfernen, da die hellbeleuchtete Feier direkt daneben im Hof stattfand.
Das wäre bürgernah gewesen !
Die Verkehrssituation in Götzenhof hat sich derart zugespitzt, daß hier dringend Handlungsbedarf besteht.
Aber hier werden wir schon seit langem nur vertröstet.
Ich glaube nicht, daß sich in nächster Zeit etwas ändern wird, da Götzenhof für die Gemeinde meines Erachtens nicht so wichtig ist.
Bei dem Gehweg entlang der "Fuldaer Straße" handelt es sich um einen "gemeinsamen Fuß- und Radweg". Dieser ist nicht mit einem Verkehrszeichen beschildert, dass das Parken auf dem "Fuß- und Radweg" erlaubt. Aus diesem Grund wurden durch die Ordnungspolizei Petersberg Verwarnungen ausgesprochen. Diese Regelung muss für einen Verkehrsteilnehmer mit gültigem Führerschein ausreichend sein und bedarf keiner weiteren Hinweise durch die Kollegen der Ordnungspolizei während ihrer Kontrollen im Gemeindegebiet Petersberg. Ihren Vorwurf mangelnder Bürgernähe weisen wir zurück. Die Straßenverkehrsordnung ist nicht beliebig anwendbar, sondern gilt für alle Verkehrsteilnehmer, unabhängig von Ort, Zeit oder Anlass.