Durch das Erste Bürokratieabbaugesetz ist die Anzeigepflicht nach § 6 HGastG für den vorübergehenden Gaststättenbetrieb aus besonderem Anlass für Vereine entfallen.
Neubaugebiete
Die Gemeinde Petersberg bietet derzeit keine Baugrundstücke zum Kauf an.
Damit Sie kommende Bewerbungsphasen nicht verpassen, empfehlen wir Ihnen, sich in die gemeindliche Interessentenliste für Wohnbaugrundstücke einzutragen. Hierzu nutzen wir die Plattform www.baupilot.com ( Dieser Link führt auf eine externe Seite.). Zur Eintragung in die Interessentenliste ist daher notwendig, sich zunächst unter www.baupilot.com/petersberg (
Dieser Link führt auf eine externe Seite.) zu registrieren.
Für weitere Informationen zu den Wohnbaugrundstücken der Gemeinde Petersberg wenden Sie sich bitte an Herrn Semmler (Tel. 0661-620641, E-Mail: ph.semmler@petersberg.de).