Personalausweise
Allgemeine Informationen
Ab dem 16. Lebensjahr besteht eine Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass).
Der Personalausweis muss grundsätzlich persönlich beantragt werden. Falls Sie mit Nebenwohnsitz oder nicht in Petersberg gemeldet sind, kann Ihr neuer Personalausweis, nur im Ausnahmefall, mit Zustimmung Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde in Petersberg beantragt werden.
Die Ausstellung erfolgt bis zum 24. Lebensjahr für 6 Jahre, danach für 10 Jahre. In dringenden Fällen kann zusammen mit der Beantragung des Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, der sofort ausgehändigt wird, und bis zu 3 Monate gültig ist.
Alle Personalausweise verfügen über Onlineausweisfunktionen, die nicht deaktiviert werden können. Weitere Infos finden Sie im Personalausweisportal und im Flyer des Bundesinnenministeriums.
Erforderliche Unterlagen
- Ihren bisherigen Personalausweis oder Reisepass
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Sofern Sie weder einen Personalausweis oder Reisepass besitzen: die letzte Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde), bei ausländischen Urkunden neben dem Original auch eine Übersetzung ins Deutsche durch einen in Deutschland anerkannten Übersetzer.
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Bei Minderjährigen ist die Identifikation durch einen Sorgeberechtigten notwendig. Bei Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ist die Unterschrift aller sorgeberechtigten Personen notwendig.
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Ein aktuelles digitales Lichtbild (biometrisch) (Das biometrische Lichtbild darf ausschließlich nur durch einen zertifizierten Dienstleister elektronisch gefertigt werden, von dem im Anschluss das Lichtbild durch ein sicheres Verfahren an das Passamt zu übermitteln ist. Der Foto-Dienstleister lädt das erstellte Lichtbild in eine zertifizierte Cloud, von der die Passbehörde ihr Lichtbild mittels des Ihnen ausgehändigten Codes (DataMatrix) herunterladen und in den Antrag einbinden kann.
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Für Kinder ab dem 6 Lebensjahr kann das Lichtbild in der Passbehörde über ein Lichtbildaufnahmegerät (PointID) erstellt werden.
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Die Geburtsurkunde des Kindes (nur mitbringen, wenn das vorherige Ausweisdokument nicht von der Gemeinde Petersberg ausgestellt war)
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Bei der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses muss die Dringlichkeit deutlich gemacht werden.
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Kinder ab dem vollendeten 10. Lebensjahr müssen den Antrag eigenhändig unterschreiben.
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Für Kinder ab dem vollendenten 6. Lebensjahr ist die Aufnahme von Fingerabdrücken notwendig.
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Zusammen mit der Zustimmungserklärung muss auch der Personalausweis oder Reisepass beider Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses ist auch ausreichend.
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Bei einem sorgeberechtigten Elternteil ist eine Negativbescheinigung des Jugendamtes bzw. der Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichtes vorzulegen.
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Bei Aussiedlern / Spätaussiedlern sind bei der ersten Beantragung in Petersberg eventuell zusätzliche Unterlagen erforderlich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Team des Melde- und Passamts
Wenn Ihr bisheriger Personalausweis gestohlen wurde, benötigen wir für die Neubeantragung den Nachweis einer Anzeige bei einer Polizeidienststelle im Inland.
Gebühren
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Antragstellende Person unter 24 Jahren : 22,80 Euro
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Antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 Euro
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vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
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Lichtbildaufnahme: 6,00 Euro
Rücklieferung / Bearbeitungszeit
Die Produktion der Personalausweise dauert ca. 2-3 Wochen. Sie können den Personalausweis abholen, wenn Ihnen der PIN-Brief zugestellt worden ist. Weiterhin steht Ihnen unser Onlineportal zur Statusabfrage zur Verfügung.