Gebührenerhöhung im Rahmen der Trinkwasserversorgung notwendig
Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.11.2022 wird die Verbrauchsgebühr bezüglich der Trinkwasserversorgung ab dem 01.01.2023 auf 2,02€ pro Kubikmeter Trinkwasser erhöht und die Zählergrundgebühren entsprechend der Zählergrößen angepasst. Als Grundlage dieser Änderungen dient eine Gebührenkalkulation unter Vorgaben des Kommunalen Abgabegesetzes für die Jahre 2023-2025, welche eine Anpassung der Gebühren notwendig macht.
Preissteigerungen bei Strom und Baumaßnahmen sind mitunter die Hauptursachen der Gebührenerhöhung, Mehrkosten aufgrund von Aufschlägen bei Materiallieferungen und Inflation tun ihr Übriges. Da es sich bei der Trinkwasserversorgung um die Daseinsvorsorge schlechthin handelt, ist es finanziell unabdingbar, handlungsfähig zu bleiben, um die Versorgung in Qualität und Quantität künftig sicherstellen zu können und auf einem hohen Niveau zu halten. Die Gemeindewerke sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet, kostendeckende Gebühren zu verlangen.
Aufgrund der Gebührenkalkulation ist es notwendig, die Zählergrundgebühren anzupassen. Hier gibt es je nach Zählergröße Erhöhungen aber auch Senkungen. Ab dem 01.01.2023 betragen die Zählergrundgebühren:
Bezeichnung neu
Bezeichnung alt
Gebühr neu monatlich
Gebühr alt monatlich
Q 3 4,0
Bis zu 5 m3
3,21 €
2,14 €
Q 3 10,0
Bis zu 10 m3
8,03 €
10,94 €
Q 3 16,0
bis zu 20 m3
12,84 €
49,24 €
Q 3 63,0
Über 20 m3
50,56 €
82,06 €
Q 3 100,0
Über 20 m3
80,25 €
82,06 €
Trotz der Gebührenänderungen liegen die Gemeindewerke Petersberg unter Berücksichtigung von Verbrauchsgebühr und anfallenden Grundgebühren, also der tatsächlichen Trinkwassergebühr, im kreisweiten Schnitt im unteren Bereich.
Die Betriebsleitung der Gemeindewerke Petersberg