Rote Karte für falsch befüllte Bio-Tonnen!
Bioabfall ist ein sehr hochwertiger Rohstoff, aus dem Kompost und Energie erzeugt werden. Er liefert einen positiven Beitrag zur Ressourcenschonung, zum Klimaschutz und zur Sicherstellung der Energieversorgung. Allerdings gelingt dies nur, wenn er nicht mit anderen Abfällen wie Plastiktüten, Kunststoffabfällen, Gläsern, Dosen, Windeln, Elektrogeräten oder sogar Hausmüll verunreinigt ist. Dann ist eine hochwertige Verwertung von Bioabfällen unmöglich.
Der Zweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda setzt deshalb auf ein automatisches Detektionssystem für Bio-Tonnen, um die notwendige Qualität der Bioabfälle und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen zu können. Seit 27. März werden in einer Informationsphase alle Bio-Tonnen im Landkreis Fulda bei jeder Leerung mit diesem System auf Fremdstoffe überprüft. Falsch befüllte Bio-Tonnen werden bisher mit der "Gelben Karte" gekennzeichnet, um die Grundstückseigentümer auf Fremdstoffe hinzuweisen, die keinesfalls in die Bio-Tonne gehören. Von derzeit rund 39.000 genutzten Bio-Tonnen im Landkreis hat das Detektionssystem bei etwa 1.500 Gefäßen Fremdstoffe festgestellt. Somit waren circa 4 Prozent der Bio-Tonnen bei der Leerung falsch befüllt. Die Anzahl der betroffenen Bio-Tonnen ist damit weiter zurückgegangen. Dennoch besteht weiterhin Handlungsbedarf.
In der Informationsphase wurde festgestellt, dass einige Bio-Tonnen eigenständig repariert wurden und nicht mehr dem Auslieferungszustand entsprechen. Diese Reparaturen, wie z.B. das Anschrauben von Metall-, Kunststoff- oder Holzplatten über einen Riss in der Tonne, können dazu führen, dass solche Tonnen von dem Detektionssystem beanstandet werden und folglich nicht mehr geleert werden. Betroffene Grundstückseigentümer sollen ihre Bio-Tonne in diesen Fällen zeitnah durch ein neues Müllgefäß austauschen lassen. Der Umtausch erfolgt über die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Falsch befüllte Bio-Tonnen werden nicht mehr geleert
Am 8. Mai 2023 endet die Informationsphase mit den "Gelben Karten". Falsch befüllte Bio-Tonnen, in denen das Detektionssystem Fremdstoffe festgestellt hat, werden dann mit der "Roten Karte" gekennzeichnet und nicht mehr geleert. Es besteht dann die Möglichkeit, die Fremdstoffe aus den betroffenen Tonnen zu entnehmen und die richtig befüllte Bio-Tonne bei der nächsten regulären Bioabfallsammlung wieder bereitzustellen. Alternativ ist es auch möglich, die falsch befüllte Bio-Tonne im Rahmen der Restmüllabfuhr leeren zu lassen. Hierfür muss eine spezielle gebührenpflichtige Banderole bei der örtlich zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erworben werden. Die Banderole ist an der Griffleiste der Bio-Tonne gut sichtbar anzubringen. Die Tonne darf dann bei der nächsten Restmüllabfuhr bereitgestellt werden und wird als Restabfall geleert. Die Gebühr für die Banderolen beträgt für eine 120 Liter Bio-Tonne 20 Euro und für eine 240 Liter Bio-Tonne 25 Euro.
Das gehört in die Bio-Tonne:
Küchenabfälle: Kaffee-/ Teesatz, Filtertüten, Teebeutel, Speise-/ Lebensmittelreste, Brot, Gebäck, Obst-/ Gemüse-/ Salatreste, Kartoffel-/ Eier-/ Nussschalen
Gartenabfälle: Rasen-/ Baum-/ Strauchschnitt, Laub, Fallobst, Moos, Blumen und Pflanzen (ohne Erde)
Sonstige organische Abfälle: Schnitt-/ Topfblumen (ohne Topf / Erde), Zeitungspapier zum Einwickeln von Essensresten, benutztes Küchenpapier, Papiertücher
Nicht in die Bio-Tonne gehören:
Verpackungen aus Kunststoff, Metall oder Glas
Straßenkehricht, Sand, Steine, Erde, Katzenstreu
Staubsaugerbeutel
Bauschutt
Asche, Zigarettenkippen
Windeln, Tampons, Binden
behandelte Hölzer (lasiert, lackiert, imprägniert u.ä. )
Hinweis:
Überfüllte oder zu schwere Mülltonnen sind ein Sicherheitsrisiko. Eine 120-Liter-Mülltonne darf bei der Leerung höchstens 60 Kilogramm, eine 240-Liter-Mülltonne höchstens 110 Kilogramm wiegen, um eine gefahrlose Leerung sicherzustellen. Die Müllfahrzeuge erkennen zu schwere Tonnen und blockieren den Entleerungsvorgang. Beim Hochheben der zu schweren Tonnen am Fahrzeug kann sonst die Griffleiste, mit der die Tonne in die Hebeeinrichtung eingehängt wird, abreißen. Die herabstürzende Tonne kann zu erheblichen Verletzungen bei den Müllwerkern oder bei Passanten führen. Gleiches gilt auch für überquellende Müllgefäße. Herausragenden Gegenstände fallen bei der Leerung nicht ins Müllfahrzeug, sondern daneben. Sie verursachen Verschmutzungen auf den Verkehrsflächen, stellen eine erhebliche Gefahr für Personen dar und werden deshalb nicht geleert.