Außenbeleuchtung von Gewerbebetrieben
Liebe Gewerbetreibende,
wir informieren Sie im Folgenden über eine Besonderheit in unserer Kommune, die Ihnen vielleicht noch nicht bekannt ist. Durch einen Beschluss der Gemeindevertretung aus dem Februar 2016, der die Annahme spezieller Beleuchtungsrichtlinien zum Inhalt hatte, unterstützen wir aktiv das angrenzende Biosphärenreservat Rhön, das 2014 die besondere internationale Auszeichnung „Dark Sky Reserve - Sternenpark“ erhalten hat, und setzen uns auf kommunaler Ebene für eine emissionsreduzierte und blendfreie Beleuchtung ein.
Die Beachtung der Handlungsempfehlungen des Biosphärenreservats Rhön zur Außen-beleuchtung von Gewerbebetrieben (Arbeitsstättenbeleuchtung, Parkplätze und Werbeanlagen) leistet einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz und soll zu einer Reduzierung der Lichtverschmutzung führen, denn bei nicht sorgfältiger Planung der Beleuchtung werden auf Grund der Streuwirkung große Lichtmengen unnötig in die Natur und in den Nachthimmel gestrahlt. Die Empfehlungen umfassen im Wesentlichen folgendes:
Generelle Regeln für den Einsatz künstlichen Lichts
- Künstliche Beleuchtung ist grundsätzlich so einzusetzen, dass sie dem Erhalt der Sehfähigkeit dient, keine Blendung verursacht und die Dunkeladaption nicht stört. Licht ist so einzusetzen, dass es nur auf die zu beleuchtende Fläche fällt.
- Grundsätzlich sind nur Lichtquellen zu verwenden, die geringe Blaulichtanteile haben - Orientierung: Farbtemperatur 2.000 bis max. 3.000 Kelvin (sogenannte „PC amber“-LED ersetzen Natriumhoch-druckleuchten und haben oft eine bessere Farbwiedergabe).
- Die Beleuchtung soll bedarfsorientiert geschaltet werden und wünschenswerterweise spätestens eine Stunde nach Geschäftsende und in den späten Nachtstunden (etwa 23:00 bis 05:00 Uhr) merklich (mehr als 50 %) reduziert oder abgeschaltet werden.
Beleuchtung von Arbeitsstätten und Parkplätzen
- Für die Außenbeleuchtung sind Leuchten zu wählen und so zu montieren, dass sie nur unterhalb der Horizontalen abstrahlen. Eine Abstrahlung über den Bestimmungsbereich (z. B. Parkplatz oder Verkehrsfläche) hinaus soll vermieden werden. Auch freistrahlende Wandleuchten (z. B. oft genutzte Leuchtstoffröhren bzw. deren LED-Ersatz) sind zu Gunsten von gerichteten Leuchten zu vermeiden.
- Die Lichtmengen sollen so gewählt werden, dass sie einschlägige Normwerte nicht überschreiten. Für die Beleuchtungsstärke von Parkplätzen sind 10 bis 20 Lux (je nach Nutzungsgrad) ausreichend. Höhere Lichtmengen sind Energieverschwendung!
- Die Höhe von Lichtmasten soll sich nach der Gebäudehöhe richten und zwei Drittel der Gebäude-höhe in der Regel nicht überschreiten.
Gebäudeanstrahlungen
- Unter Anstrahlungen sind beleuchtete Flächen zu verstehen, die keine Werbebotschaft enthalten, extern angestrahlt werden oder aber auch selbstleuchtend sind.
- Großflächige (Fläche größer als 10 m²) Anstrahlungen sollen unbedingt vermieden werden.
- Bei Anstrahlungen ist darauf zu achten, dass nur die zu beleuchtende Fläche angestrahlt wird. Es ist durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden, dass Licht an der zu beleuchtenden Fläche vorbei-gelenkt wird und gegebenenfalls blendend wirkt. Geeignete Maßnahmen sind beispielsweise Schein-werfer mit definierter Abstrahlcharakteristik, Blendkappen oder die Nutzung von Projektionstechnik.
- Um Streulicht an den Himmel zu vermeiden, sollen Anstrahlungen nur von oben nach unten erfolgen, eine genaue Ausrichtung der Strahler ist wichtig, damit kein Licht am Ziel vorbei geht und so Lichtimmissionen erzeugt werden und ggf. geblendet wird. Insbesondere sollen keine Bodenstrahler eingesetzt werden.
- Die Leuchtdichte bei Anstrahlungen sollen sich aus Sicherheitsgründen (Blendung, Dunkeladaption) an den Leuchtdichten der Straßenbeleuchtung (höchstens 2 cd/m²) orientieren, jedoch maximal 10 cd/m² nicht überschreiten und im Laufe der Nacht merklich reduziert oder abgeschaltet werden.
Werbebeleuchtung
- Lichtwerbeanlagen mit weitreichender Sichtwirkung sollen grundsätzlich im Zusammenhang mit der Nutzung der jeweiligen Grundstücksfläche / des jeweiligen Betriebs stehen. Rein dekorative Beleuchtung ohne Werbeaussage sollen vermieden werden, sie sind als Anstrahlungen anzusehen. Insbesondere sind die Vorgaben der Lichtimmissionsrichtlinie zu befolgen.
- Anlagen mit schnell wechselndem und / oder bewegtem Licht sind unbedingt zu vermeiden.
- Selbstleuchtende Tafeln für reine Werbezwecke sollen eine maximale Leuchtdichte von 50 cd/m² nicht überschreiten.
- Selbstleuchtende Hinweistafeln von allgemeinem öffentlichem Interesse (z. B. Kliniken) sollen keineswegs Leuchtdichten von mehr als 100 cd/m² überschreiten.
- Die Hintergründe (größte Flächenanteile) sollen in dunklen oder warmen Tönen gehalten werden. Optimal ist eine helle Schrift auf dunklem Hintergrund.
- Werbeanlagen (freistehend oder an Gebäuden) sollen mit ihrer Oberkante die Traufhöhe der Gebäude nicht überschreiten.
- Die Anlagen sollen spätestens eine Stunde nach Geschäftsschluss bis eine Stunde vor Öffnung aus-geschaltet sein.
Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist nicht bewusst, dass künstliches Licht bei Nacht eine starke Umwelt-einwirkung ist - insbesondere wenn einige grundsätzliche Aspekte nicht beachtet werden. Licht bei Nacht soll nicht blenden, nicht unnötig die Umwelt aufhellen und nicht mit grellem Schein den Tag simulieren. Aus diesem Grund bitten wir Sie, liebe Gewerbetreibende, die dargestellten Handlungs-empfehlungen des Biosphärenreservats Rhön zu beachten und somit einen kleinen, aber wichtigen Beitrag zum Nacht-, Arten- und Insektenschutz zu leisten. Nur gemeinsam können wir bei dieser gesamtgesellschaftlich relevanten Aufgabe Erfolge erzielen!
Weiterführende Informationen und zusätzliches Informationsmaterial zum Sternenpark im Biosphären-reservat Rhön erhalten Sie unter www.sternenpark-rhoen.de. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, hat ebenfalls eine lesenswerte Broschüre zum Thema „Nachhaltige Beleuchtung“ verfasst. Diese ist unter folgendem Link abrufbar: https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/broschuere_nachhaltige_aussenbeleuchtung_16.1.pdf.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
gez. Gemeindevorstand Petersberg
Quelle: Informationsblatt „Handlungsempfehlung zur Außenbeleuchtung: Arbeitsstättenbeleuchtung, Parkplätze und Werbeanlagen“ des Sternenparks im UNESCO Biosphärenreservat Rhön.