Schwimmbad muss vorerst geschlossen bleiben
Das Freibad Waidesgrund muss vorerst geschlossen bleiben. Das geht aus der neuen Verordnung des Landes Hessen hervor, die heute veröffentlicht worden ist.
Die Gemeinde hatte geplant, das Freibad bereits dieser Tage zu eröffnen. Unsere Vorbereitungen sind soweit abgeschlossen. Doch in der neuen Verordnung des Landes Hessen, die seit 15. April 2021 gültig ist, ist es weiterhin untersagt, Schwimmbäder für den Publikumsverkehr zu öffnen. Die Verordnung, die Sie hier einsehen können, ist bis 9. Mai 2021 gültig. Solange muss leider auch unser Schwimmbad geschlossen bleiben.
Wenn sich Änderungen ergeben, werden wir das unmittelbar bekannt geben!