Nutzung der Hallen in den Sommerferien
In der Regel sind in der 1.-4. Woche der Sommerferien alle kreiseigenen Sport-, Turn- und Gymnastikhallen geschlossen.
Um jedoch den Vereinen nach der langen pandemiebedingten Pause die Möglichkeit zu geben, den wöchentlichen Trainingsbetrieb montags bis freitags wieder effektiv aufnehmen zu können, sind die Hallen in den diesjährigen Sommerferien von der 1.-6. Ferienwoche zur außerschulischen Nutzung freigegeben.
BITTE UNBEDINGT BEACHTEN:
Stellen Sie bitte bis spätestens zum 05. 07.2021 an den FD 1500 / Frau Wiegand einen formlosen schriftlichen Antrag auf Nutzung der Sportstätte. Geben Sie in Ihrem Antrag bitte jeweils den Nutzungstag, das Nutzungsdatum sowie die Uhrzeit (Beginn/Ende) an.
Eine Nutzungszusage kann unter den Voraussetzungen erteilt werden, dass zum einen die Schließung der Halle sichergestellt ist und zum anderen keine Grundreinigungs- und / oder Reparaturarbeiten in der Halle durchgeführt werden.