Die neueste Ausgabe der Gemeindezeitung ist nun online und kann gelesen werden.
Benutzungsgebühren
Monatliche Betreuungsgebühren für das erste Kind:
- im Alter von 3 bis 6 Jahren (Kindergarten):
von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr: 100,00 € / von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr: 140,00 €
- im Alter von 2 bis 3 Jahren (altersgemischte Gruppenbetreuung):
von 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr: 190,00 € / von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr: 225,00 €
- im Alter von 1 bis 3 Jahren (Krippe):
von 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr: 200,00 € / von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr: 280,00 €
- Mit der Gesetzesänderung des Hessischen Landtages vom 30.04.2018 erfolgt ab dem 01.08.2018 eine Freistellung vom Teilnahme- oder Kostenbeitrag (Betreuungsgebühren) für alle Kinder ab dem 3. Lebensjahr, die eine Kita-Einrichtung in der Gemeinde Petersberg besuchen. Über die Höhe der jeweiligen Freistellung für Ihr Kind/Ihre Kinder erteilt die Gemeinde Petersberg (Tel. 0661-620618) gerne Auskunft.
- Zuschlag für erweiterte Betreuung außerhalb der Kernzeiten (16:30 Uhr bis 17:00 Uhr) für alle Kinder: 24,00 €
- Gebührenzuschlag für Mittagsbetreuung im Kindergarten: 5,00 € täglich
- Gebührenzuschlag Mittagsbetreuung für Krippen- und 2 bis 3-jährige Kinder: 10,00 € täglich
- Verpflegungsentgelt für Mittagessen im Kindergarten: 3,80 € täglich (ab 01.12.2022)
- Verpflegungsentgelt für Mittagessen in der Krippe: 3,30 € täglich (ab 01.12.2022)
Gebühren für Geschwisterkinder:
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertagesstätte in der Gemeinde Petersberg, wird auf Antrag die Betreuungsgrundgebühr für das zweite Kind um 50,00 € und für jedes weitere Kind um 75,00 € ermäßigt.
Gebührenermäßigung für einkommensschwache Familien:
Gebührenermäßigung für einkommensschwache und kinderreiche Familien durch den Landkreis Fulda und die Gemeinde Petersberg sind auf Antrag möglich (einkommensabhängig).