Hunde Leinenpflicht-Bürgerforum: Eintrag Nr. 191 | Status: beendet
Erstellt von Anita Frohnapfel am 17.11.2020 um 17:49 Uhr:
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Ich hatte heute im Ortsteil Marbach eine unangenehme Begegnung mit einem nicht angeleinten Hund. Auf meinen Hinweis, dass für Hunde Leinenpflicht besteht, gab mir die Hundebesitzerin zur Antwort, dass sie bei der Gemeinde nachgefragt hätte und innerhalb der Orte keine Leinenpflicht bestehe nur außerhalb. Meine Bitte daher um Aufklärung, welche Vorschriften für Hundebesitzer innerhalb und außerhalb der Ortschaften gelten. Gut wäre eine Veröffentlichung dazu im Gemeindeblatt.
Danke
Danke
Sehr geehrte Frau Frohnapfel,
vielen Dank für Ihre Anfrage und die Anregung, in der Gemeindezeitung darüber zu berichten.
Die Auskunft der Hundebesitzerin, dass innerhalb von Ortschaften keine Leinenpflicht besteht, ist so nicht korrekt. In unserer Gefahrenabwehrverordnung ist in §8 geregelt, dass der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass seine Tiere nicht ohne Aufsicht in öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen umherlaufen. Er muss ferner jederzeit in der Lage sein, erzieherisch auf das Tier einwirken zu können. Sollte dies nicht möglich sein, besteht für das Tier eine Anleinpflicht.
Eine generelle Anleinpflicht besteht darüber hinaus in der Freizeitanlage Waidesgrund, im Haunestauseegelände, auf Waldwegen sowie in besonders gekennzeichneten Gebieten. Auch das ist in unserer Gefahrenabwehrverordnung geregelt, die Sie hier einsehen können:
https://www.petersberg.de/showstatattachment.php?websiteid=petersberg&unid=54&statsid=49bf3ced5221b53dec028ee17dc5e355
Ihren Hinweis, das in der Gemeindezeitung zu veröffentlichen, nehmen wir dankend auf.
Ihr Ordnungsamt