Durch die Jahreswechselarbeiten sind vom 13.12.24 bis zum 03.01.25 keine Kartenzahlungen im Rathaus möglich.
Antrag vorübergehender Gaststättenbetrieb-Hinweise zum Gaststättengesetz
Das seit 01.05.2012 geltende Gaststättengesetz hat Auswirkungen auf die Vereine und alle anderen, die einen Gaststättenbetrieb vorübergehend ausüben wollen, z.B. bei einem Fest oder aus Anlass einer sportlichen oder kulturellen Veranstaltung. Wer aus solchen besonderen Anlässen heraus Getränke oder zubereitete Speisen verkaufen will, muss dies bei der Gemeinde anzeigen.
Die Anzeige ist spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde Petersberg, Ordnungsamt, abzugeben. Dabei sind folgende Angaben mitzuteilen:
- Name und Adresse des Veranstalters,
- Ort und Zeitraum der Veranstaltung,
- die Speisen und Getränke, die verabreicht werden sollen und
- die voraussichtliche Zahl der Besucher.
Das entsprechende Anzeigeformular ist bei der Gemeindeverwaltung Petersberg erhältlich oder kann hier ausgedruckt werden (siehe unten). Die Anzeigen werden von der Gemeindeverwaltung weitergeleitet an den Fachbereich Bauen und den Fachdienst Lebensmittelüberwachung sowie den Gewerbeprüfdienst unseres Landkreises.
Für die Bearbeitung der Anzeige wird eine Verwaltungsgebühr von 25,00 € erhoben, die vor der Veranstaltung zu zahlen ist.
Werden die Anzeigen unterlassen oder nicht rechtzeitig erstattet, liegt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 12 HGastG vor, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Für weitere Auskünfte wenden sie sich bitte an Herrn Zura, Tel. 0661-620627, E-Mail: m.zura@petersberg.de