Die Bauarbeiten an der Landesstraße 3418 gehen ab Montag, 18. August, in die nächste Phase. Dann muss der Bereich des Eichzagels bis zur Einmündung Im Dillenroth gesperrt werden.
Meldung von Parkverstößen durch Privatpersonen
Wenn Sie eine mögliche Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr beobachten, besteht die Möglichkeit, diese als Privatperson zur Anzeige zu bringen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie den Vorfall selbst wahrgenommen haben.
Vor einer Meldung sollte geprüft werden, ob es sich tatsächlich um eine Ordnungswidrigkeit handelt oder lediglich um einen regulären Parkvorgang.
Was gilt als Parken?
Ein Fahrzeug gilt als geparkt, wenn es für mehr als drei Minuten hält oder der Fahrzeugführer bzw. die Fahrzeugführerin das Fahrzeug verlässt.
Beispiele für mögliche Ordnungswidrigkeiten (nicht abschließend):
•Parken oder Halten auf Geh- oder Radwegen
•Parken in Fußgängerzonen
•Blockieren von Ein- und Ausfahrten
•Parken im Halte- oder Parkverbot
•Unberechtigtes Parken auf einem Behindertenparkplatz
•Parken vor Feuerwehrzufahrten
•Abstellen auf Grenzmarkierungen (z. B. Zickzacklinien)
Wie kann eine Anzeige erfolgen?
Privatanzeigen zu Parkverstößen können an die zuständige Verkehrsbehörde übermittelt werden. Wichtig ist, dass die anzeigende Person mit vollständigem Namen und Adresse genannt wird, da eine Zeugenaussage vor Gericht erforderlich sein kann.
Erforderliche Angaben und Unterlagen:
•Ort des Verstoßes (Straße und Hausnummer)
•Datum und Uhrzeit des Vorfalls
•Kennzeichen des Fahrzeugs
•Beschreibung des Verstoßes
•Name und Anschrift der meldenden Person
•Aussagekräftige Fotos:
•Kennzeichen muss gut lesbar sein
•Parkposition aus mehreren Metern Entfernung dokumentieren
•Verkehrszeichen oder Markierungen, die die Regelung vor Ort zeigen
Mögliche Parkverstöße einer Privatperson können Sie hier melden.