Reisepässe
Informationen zur Reisepassbeantragung
Allgemeine Informationen
- Expresspass: Wenn Sie Ihren Reisepass besonders schnell benötigen, können wir für Sie einen Expresspass beantragen, der nach ca. 4 Arbeitstagen fertiggestellt ist.
- vorläufiger Reisepass: Kann der Reisepass, auch im Expressverfahren, nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertiggestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass ausgestellt und ausgehändigt wird. Das Bürgeramt kann für die Notwendigkeit der Ausstellung von Ihnen geeignete Nachweise verlangen wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen. Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
- 48-Seiten-Pass: Falls Sie sehr viele Länder bereisen, kann auch ein Reisepass ausgestellt werden, der 48 Seiten für Visavermerke enthält.
Erforderliche Unterlagen
- Ihren bisherigen Personalausweis oder Reisepass
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Sofern Sie weder einen Personalausweis oder Reisepass besitzen: die letzte Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde), bei ausländischen Urkunden neben dem Original auch eine Übersetzung ins Deutsche durch einen in Deutschland anerkannten Übersetzer.
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Bei Minderjährigen ist die Identifikation durch einen Sorgeberechtigten notwendig. Bei Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ist die Unterschrift aller sorgeberechtigten Personen notwendig.
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Ein aktuelles digitales Lichtbild (biometrisch) (Das biometrische Lichtbild darf ausschließlich nur durch einen zertifizierten Dienstleister elektronisch gefertigt werden, von dem im Anschluss das Lichtbild durch ein sicheres Verfahren an das Passamt zu übermitteln ist. Der Foto-Dienstleister lädt das erstellte Lichtbild in eine zertifizierte Cloud, von der die Passbehörde ihr Lichtbild mittels des Ihnen ausgehändigten Codes (DataMatrix) herunterladen und in den Antrag einbinden kann.
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Für Kinder ab dem 6 Lebensjahr kann das Lichtbild in der Passbehörde über ein Lichtbildaufnahmegerät (PointID) erstellt werden.
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Die Geburtsurkunde des Kindes (nur mitbringen, wenn das vorherige Ausweisdokument nicht von der Gemeinde Petersberg ausgestellt war)
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Bei der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses muss die Dringlichkeit deutlich gemacht werden.
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Kinder ab dem vollendeten 10. Lebensjahr müssen den Antrag eigenhändig unterschreiben.
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Für Kinder ab dem vollendenten 6. Lebensjahr ist die Aufnahme von Fingerabdrücken notwendig.
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Zusammen mit der Zustimmungserklärung muss auch der Personalausweis oder Reisepass beider Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses ist auch ausreichend.
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Bei einem sorgeberechtigten Elternteil ist eine Negativbescheinigung des Jugendamtes bzw. der Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichtes vorzulegen.
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Bei Aussiedlern / Spätaussiedlern sind bei der ersten Beantragung in Petersberg eventuell zusätzliche Unterlagen erforderlich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Team des Melde- und Passamts.
Wenn Ihr bisheriger Reisepass gestohlen wurde, benötigen wir für die Neubeantragung den Nachweis einer Anzeige bei einer Polizeidienststelle im Inland.
Gebühren
- Ausstellung eines Reisepasses bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 Euro
- Ausstellung eines Reisepasses ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 Euro
- Expresspass: zusätzlich 32,00 Euro
- 48-Seiten-Pass: zusätzlich 22,00 Euro
- vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
- Bei der Beantragung von Reisepässen für Personen, die nicht in Petersberg gemeldet sind, erheben wir die doppelte Ausstellungsgebühr.
- Lichtbildaufnahme: 6,00 Euro
Rücklieferung / Bearbeitungszeit
Die reguläre Produktion eines Reisepasses dauert ca. 3-6 Wochen. Zur Abfrage, ob Ihr Reisepass bereits bei uns vorliegt, können Sie das Onlineportal zur Statusabfrage nutzen.