Reisepässe
Informationen zur Reisepassbeantragung
Allgemeine Informationen
Zur weltweiten Einreise benötigen Sie in der Regel einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Reisepässe können für Personen jeden Alters ausgestellt werden.
Es stehen folgende weitere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Expresspass: Wenn Sie Ihren Reisepass besonders schnell benötigen, können wir für Sie einen Expresspass beantragen, der nach ca. 4 Arbeitstagen fertiggestellt ist.
- vorläufiger Reisepass: Kann der Reisepass, auch im Expressverfahren, nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertiggestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass ausgestellt und ausgehändigt wird. Das Bürgeramt kann für die Notwendigkeit der Ausstellung von Ihnen geeignete Nachweise verlangen wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen. Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
- 48-Seiten-Pass: Falls Sie sehr viele Länder bereisen, kann auch ein Reisepass ausgestellt werden, der 48 Seiten für Visavermerke enthält.
Aktuelle Informationen über die Einreisebestimmungen erhalten sie bei der Auslandsvertretung des Landes oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes
Erforderliche Unterlagen
- Ihren bisherigen Personalausweis oder Reisepass/Kinderreisepass
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Sofern Sie weder einen Personalausweis oder Reisepass besitzen oder Ihr Kinderreisepass nicht in Petersberg ausgestellt worden ist: die letzte Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde), bei ausländischen Urkunden neben dem Original auch eine Übersetzung ins Deutsche durch einen in Deutschland anerkannten Übersetzer.
- Ein hochformatiges Lichtbild neuesten Datums in dem Maßen 35 mm x 45 mm, dass den Vorgaben zur Erstellung von Personalausweisen, die biometrische Merkmale enthalten entspricht.
- Bei Minderjährigen ist die Unterschrift aller sorgeberechtigten Personen notwendig. Es ist auch möglich, dass ein Sorgeberechtigter bei der Beantragung unterschreibt und der andere bei der Abholung.
- Bei Aussiedlern / Spätaussiedlern sind bei der ersten Beantragung in Petersberg eventuell zusätzliche Unterlagen erforderlich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Team des Melde- und Passamts.
Wenn Ihr bisheriger Reisepass gestohlen wurde, benötigen wir für die Neubeantragung den Nachweis einer Anzeige bei einer Polizeidienststelle im Inland.
Gebühren
- Ausstellung eines Reisepasses bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 Euro
- Ausstellung eines Reisepasses ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 Euro
- Expresspass: zusätzlich 32,00 Euro
- 48-Seiten-Pass: zusätzlich 22,00 Euro
- vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
- Bei der Beantragung von Reisepässen für Personen, die nicht in Petersberg gemeldet sind, erheben wir die doppelte Ausstellungsgebühr.
Rücklieferung / Bearbeitungszeit
Die reguläre Produktion eines Reisepasses dauert ca. 3-6 Wochen. Zur Abfrage, ob Ihr Reisepass bereits bei uns vorliegt, können Sie das Onlineportal zur Statusabfrage nutzen.
Dokumente / Dateien