Wohnsitzänderung
Umzug, An- und Abmeldung, Statuswechsel (Haupt-/Nebenwohnsitz)
Allgemeine Informationen
- Eine Anmeldung ist nötig, wenn Sie erstmals mit Haupt- oder Nebenwohnung nach Petersberg ziehen.
- Eine Ummeldung ist ein Umzug innerhalb Petersbergs.
- Eine Abmeldung ist erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.
- Ein Statuswechsel ist die Änderung eines Hauptwohnsitzes in eine Nebenwohnung oder umgekehrt.
Die Änderung Ihres Wohnsitzes wird im Melde- und Passamt durchgeführt.
Für Ihre Wohnsitzänderung bitten wir Sie, persönlich vorzusprechen. Ehegatten können die Wohnsitzänderung für die gesamte Familie vornehmen. Nach den gesetzlichen Grundlagen ist Ihre neue Wohnung spätestens zwei Wochen nach dem tatsächlichen Bezug anzumelden. Eine Bescheinigung des Wohnungsgebers ist vorzulegen!
Die Vertretung bei der Wohnsitzänderung durch eine bevollmächtigte Person ist nur möglich, wenn die Vollmacht öffentlich oder nach § 6 Abs. 2 des Betreuungsbehördengesetzes durch eine Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde beglaubigt wird. Alternativ können Sie statt dessen das entsprechende Formular mitbringen, dass die Person, die Sie vertreten sollen, zuvor ausgefüllt und unterschrieben hat.
Bitte beachten Sie bei einem Zuzug aus dem Ausland, dass neben der Angabe des Zuzugsstaates unbedingt die Nennung der letzten inländischen Adresse erfolgen muss, sofern in der Vergangenheit bereits eine Meldeadresse in Deutschland existierte.
Haupt- oder Nebenwohnsitz?
Abmeldung
Sie können Ihren Wohnsitz abmelden, wenn keine weitere Wohnung in Deutschland besteht und Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen möchten. Zur Abmeldung ist die Vorlage eines Ausweisdokuments erforderlich! Die Angabe einer Auslandsadresse ist möglich.
Nebenwohnsitze können entweder bei der Meldebehörde Ihres aktuellen Hauptwohnsitzes oder bei der Meldebehörde Ihres Nebenwohnsitzes abgemeldet werden. Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Petersberg ist und Sie eine Nebenwohnung in Petersberg oder einer anderen Gemeinde abmelden möchten, können Sie dies über unser Onlineformular erledigen. Eine weitere Vorsprache ist dann nicht erforderlich:
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie innerhalb Petersbergs zu- oder umziehen benötigen wir die folgenden Unterlagen:
- Personalausweise und Reisepässe bzw. Ausweisdokumente aller umzumeldenden Personen
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KFZ-Schein) innerhalb des Landkreises Fulda
- Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich, Ausnahmen siehe oben!
Wenn Sie erstmals nach Petersberg ziehen oder Ihre bisherige Nebenwohnung in Petersberg zum Hauptwohnsitz erklären möchten (Statuswechsel), sind folgende zusätzliche Unterlagen erforderlich:
- Geburtsurkunden von Kindern, für die bisher kein Ausweisdokument ausgestellt wurde
- Falls kein Deutscher Personalausweis vorgelegt werden kann, ist die unter Umständen die Vorlage einer Meldebestätigung der bisherigen Meldebehörde erforderlich!
Gebühren
- Alle Wohnsitzänderungen sind kostenlos. Die Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KFZ-Schein) kostet je Dokument 10,80 Euro.