Der erste Bauabschnitt des Radweges ist zum 1. Mai wieder in Betrieb genommen worden. Die Fahrbahn soll bis Ende der 20. Kalenderwoche ab der Bundesstraße B27 bis zur Mitte der Kreuzung fertig...
Benutzungsgebühren
Monatliche Betreuungsgebühren für das erste Kind:
- im Alter von 3 bis 6 Jahren (Kindergarten):
von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr: 100,00 € / von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr: 140,00 €
- im Alter von 2 bis 3 Jahren (altersgemischte Gruppenbetreuung):
von 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr: 190,00 € / von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr: 225,00 €
- im Alter von 1 bis 3 Jahren (Krippe):
von 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr: 200,00 € / von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr: 280,00 €
- Mit der Gesetzesänderung des Hessischen Landtages vom 30.04.2018 erfolgt ab dem 01.08.2018 eine Freistellung vom Teilnahme- oder Kostenbeitrag (Betreuungsgebühren) für alle Kinder ab dem 3. Lebensjahr, die eine Kita-Einrichtung in der Gemeinde Petersberg besuchen. Über die Höhe der jeweiligen Freistellung für Ihr Kind/Ihre Kinder erteilt die Gemeinde Petersberg (Tel. 0661-620618) gerne Auskunft.
- Zuschlag für erweiterte Betreuung außerhalb der Kernzeiten (16:30 Uhr bis 17:00 Uhr) für alle Kinder: 24,00 €
- Gebührenzuschlag für Mittagsbetreuung im Kindergarten: 5,00 € täglich
- Gebührenzuschlag Mittagsbetreuung für Krippen- und 2 bis 3-jährige Kinder: 10,00 € täglich
- Verpflegungsentgelt für Mittagessen im Kindergarten: 4,00 € täglich (ab 01.01.2025)
- Verpflegungsentgelt für Mittagessen in der Krippe: 3,50 € täglich (ab 01.01.2025)
Gebühren für Geschwisterkinder:
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertagesstätte in der Gemeinde Petersberg, wird auf Antrag die Betreuungsgrundgebühr für das zweite Kind um 50,00 € und für jedes weitere Kind um 75,00 € ermäßigt.
Gebührenermäßigung für einkommensschwache Familien:
Gebührenermäßigung für einkommensschwache und kinderreiche Familien durch den Landkreis Fulda und die Gemeinde Petersberg sind auf Antrag möglich (einkommensabhängig).