Im Rahmen des Projekts "Jugend entscheidet" sind alle Jugendlichen am Donnerstag, 23. Januar, zur Sitzung der Gemeindevertretung eingeladen.
Schornsteinfegerbezirke
Seit dem 01.01.2013 ist die Neuregelung des Schornsteinfegerrechts in Kraft. Gegenüber der bisherigen (auch Übergangs-) Regelung besteht nur noch ein eingeschränkter hoheitlicher Bereich, Schornsteinfegerarbeiten wurden für den Wettbewerb geöffnet.
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger führen in ihrem Bezirk folgende Aufgaben durch, bei denen - im Gegensatz zu den allgemeinen Schornsteinfegerarbeiten - kein Wettbewerb zugelassen ist:
- Die Führung des Kehrbuchs mit der Kontrolle, ob die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten durchgeführt wurden,
- die Durchführung der Feuerstättenschau zweimal im siebenjährigen Vergabezeitraum einschließlich der Prüfung der Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen,
- die Durchführung von anlassbezogenen Überprüfungen,
- die Ausstellung von Bescheinigungen zu Bauabnahmen nach Landesrecht und
- die Durchführung von Ersatzvornahmen, wenn Eigentümer ihren Reinigungs-, Überprüfungs- oder Messpflichten nicht nachkommen.
Für viele Schornsteinfegerarbeiten, vor allem die regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten, besteht freie Wahl des Schornsteinfegers (mit der erforderlichen Berechtigung).
Ortsteile Petersberg und Götzenhof
Christopher Krimmel
Liethring 6, 36088 Hünfeld
Tel. 06652-7949111
Mobil 0151-58563961
E-Mail senden
Ortsteile Marbach und Steinhaus
Ortsteile Almendorf und Böckels
Rainer Noll
Steinbergerstraße 7, 36088 Hünfeld
Tel: 06652/747973
Fax: 06652/747975
Mobil: 0174/3815420
Ortsteile Steinau, Stöckels, Horwieden, Margretenhaun, Rex, Melzdorf und Untergötzenhof
Bernd Kircher
Fuldaer Berg 30, 36088 Hünfeld
Tel. 06652-1829822
Fax: 06652-1823400
Mobil: 0172-6626977