Durch das Erste Bürokratieabbaugesetz ist die Anzeigepflicht nach § 6 HGastG für den vorübergehenden Gaststättenbetrieb aus besonderem Anlass für Vereine entfallen.
Bauleitplanung der Gemeinde Petersberg
Auskunft erteilt:
Herr Amborn
Tel. 0661-620634
Zu den nachstehenden Bauleitplanverfahren findet zu den genannten Terminen die öffentliche Auslegung im Erdgeschoss-Foyer des Rathauses Petersberg statt.