Jugendschutzuntersuchung
Berechtigungsschein zur Jugendschutzuntersuchung
Allgemeine Informationen
Sie erhalten die Bescheinigung für die Jugendschutzuntersuchung bei uns. Sie kann für alle Personen ausgestellt werden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Es kann eine Bescheinigung zur Erst- und Nachuntersuchung ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- persönliche oder telefonische Vorsprache durch Eltern oder den/die Jugendliche allein möglich