Durch die Jahreswechselarbeiten sind vom 13.12.24 bis zum 03.01.25 keine Kartenzahlungen im Rathaus möglich.
Kinderturnstunden der Gemeinde Petersberg
Das Kinderturnen in der Aula der Johannes-Hack-Schule fällt am Donnerstag, 12.12.2024 leider aus.
Da sich das kostenfreie Kinderturnangebot an die Familien richtet, die in der Gemeinde Petersberg wohnen, werden Kinder von anderen Gemeinden vorerst nicht teilnehmen können.
Folgende Kurse werden angeboten:
Turnhalle der Wendelinusschule Steinau, Schulstraße 10, bei Herrn Milde:
Eltern-Kind-Turnen für Kinder von 3 bis 5 Jahren,
montags von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr.
Turnhalle der Johannes-Hack-Schule Petersberg, Im Heiligengarten 4, bei Frau Schneider:
Eltern-Kind-Turnen für Kinder von 2 bis 3 Jahren,
montags von 16:15 Uhr bis 17:45 Uhr.
Aula der Johannes-Hack-Schule Petersberg, Im Heiligengarten 4, bei Frau Schneider:
Kinderturnen für Kinder von 4 bis 6 Jahren,
donnerstags von 15:45 Uhr bis 16:45 Uhr,
Kinderturnen für Kinder von 2 bis 3 Jahren,
donnerstags von 16:45 Uhr bis 18:00 Uhr.
Aufgrund hoher Nachfrage besteht für diesen Kurs bereits ein Aufnahmestopp!
Turnhalle der Wendelinusschule Steinau, Schulstraße 10, wechselweise bei Frau Schwert, Frau Bleuel, Frau Abersfelder und Herrn Häußel:
Eltern-Kind-Turnen für Kinder von 3 bis 5 Jahren,
donnerstags von 15:15 Uhr bis 16:45 Uhr.
Änderungen an diesen Angeboten und kurzfristige Ausfälle veröffentlichen wir an dieser Stelle.
Wir sind immer auf der Suche nach ehrenamtlichen Übungsleiterinnen und Übungsleiter für Eltern-Kind- bzw. Kinderturnen und Turnen für Kinder im Grundschulalter in den Ortsteilen Petersberg, Steinau und Margretenhaun. Personen, die gerne als Übungsleiterin bzw. Übungsleiter beim Kinderturnen der Gemeinde Petersberg tätig sein möchten, weil sie Spaß daran haben, Kindern vor dem und im Grundschulalter die Freude an Bewegung näherzubringen, können sich gerne an die Gemeinde Petersberg wenden. Für die Übungsstunden erhält die Übungsleiterin bzw. der Übungsleiter eine Aufwandsentschädigung. Interessierte sollten im Besitz einer gültigen Übungsleiter/in-C-Lizenz (1. Lizenzstufe) sein bzw. eine sportpädagogische oder physiotherapeutische Berufsausbildung haben. Andere Eignungen müssen einer individuellen Überprüfung unterzogen werden. Außerdem ist ein polizeiliches Führungszeugnis Bedingung für die Tätigkeit als Übungsleiter/in notwendig.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen Frau Bittner (Tel. 0661-620643) und Frau Stolz (Tel. 0661-620613) im Rathaus gerne zur Verfügung.